14/07/2019
Wussten Sie, dass der Ausbruch aus dem Gefängnis in Deutschland und Österreich straffrei ist?
Das Gesetz achtet damit den natürlichen Trieb des Menschen nach Freiheit. Seit 1880 wird man für das eigentliche Entschwinden aus dem Knast nicht bestraft. Wohl aber für die Rechtsbrüche, die damit einhergehen wie Körperverletzung oder Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Bestechung etc.
Da haben Sie also den Freibrief: Brechen Sie Regeln, die nicht für Sie stimmen. Setzen Sie Grenzen, wenn andere Sie zu sehr in Beschlag nehmen. Wenn Sie dabei auf Körperverletzung und Sachbeschädigung verzichten, sind die Konsequenzen bestimmt weitaus weniger unangenehm, als Sie vielleicht denken.
Gleichwohl bereiten Sie sich auf etwas Reibung vor. Der Zuwachs an Freiheit lohnt die mutige Investition allemal – und Reibung erzeugt Wärme und Kontakt.